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Gehnehmigungen

FÄLLGENEHMIGUNG

Nicht jeden Baum kann man jederzeit einfach fällen. Es gelten besondere Richtlinien die eingehalten werden müssen. So besagt die aktuelle Baumschutzsatzung vom 01. März 2021, dass sowohl für Laub- als auch Nadelbäume mit einem Stammumfang von 30 cm und für Obstbäume mit einem Stammumfang von 60 cm eine Fällgenehmigung beantragt werden muss. Die Beantragung der notwendigen Fällgenehmigung, sowie die Beantragung notwendiger verkehrsrechtlichen und sonstigen Genehmigungen übernehmen wir dabei gerne für Sie.

Über Hinweise zum Baumschutz in Brandenburg sowie gesetzliche Regelungen, Mitwirkungsrechte sowie die Mustersatzung können Sie sich weitergehend auf der Webseite NABU Brandenburg nachlesen.