Nicht jeden Baum kann man jederzeit einfach fällen. Es gelten
besondere Richtlinien die eingehalten werden müssen. So besagt
die aktuelle Baumschutzsatzung vom 01. März 2021, dass sowohl
für Laub- als auch Nadelbäume mit einem Stammumfang von 30 cm
und für Obstbäume mit einem Stammumfang von 60 cm eine
Fällgenehmigung beantragt werden muss. Die Beantragung der
notwendigen Fällgenehmigung, sowie die Beantragung notwendiger
verkehrsrechtlichen und sonstigen Genehmigungen übernehmen wir
dabei gerne für Sie.